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Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung

Über die Arbeitszeit von „Beamten“ und den Urlaubsanspruch nach 40 Wochen

Wie einem Rundschreiben an die Angestellten, die damals noch als „Beamte“ bezeichnet wurden, zu entnehmen ist, wurde die tägliche Arbeitszeit am 1. Mai 1909 von 10 auf 9 Stunden reduziert. Die Bürozeit war genau festgelegt: von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr vormittags und von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr nachmittags.

Es sollten noch weitere 10 Jahre ins Land gehen, bis der 8-Stunden-Tag bei sechs Arbeitstagen pro Woche eingeführt wurde. Urlaubsanspruch gab es erst ab 1921 und der war mehr als bescheiden. Er betrug bei einer Mindestbetriebszugehörigkeit von 40 Wochen gerade mal drei Arbeitstage im Jahr.