Start widescreen image

Die Betriebskrankenkasse

Die Betriebskrankenkasse und das gestaffelte Tagegeld

Hoffentlich W&F – versichert!

Zur Zeit der Unternehmensgründung war die soziale Absicherung eines Arbeitnehmers in Deutschland für unser heutiges Verständnis unvorstellbar schlecht. Die Arbeitszeit betrug 10 – 12 Stunden täglich an sechs Tagen in der Woche und dies für einen Jahreslohn für 650 Mark. Bei Krankheit oder schlimmer, einem Unfall mit nachfolgender Invalidität, gab es keine Lohnfortzahlung. Arbeitslosigkeit und Alterssicherung waren gesetzlich nicht abgesichert. Dies änderte sich erst mit Einführung der Bismarckschen Sozialgesetzgebung.

Am 30. April 1887 gründete die Freytag & Heidschuch oHG eine Betriebskrankenkasse, die auch ab 1900 in der nachfolgenden Aktiengesellschaft Bestand hatte und in der die Lohnfortzahlung bei Krankheit geregelt wurde. Zur Bemessung des Krankengeldes wurden die Kassenmitglieder in fünf Klassen eingestuft, wobei die Klasse von der Höhe des Verdienstes abhängig war. Wer der höchsten Klasse angehörte, bekam bei Krankheit ein Tagegeld von 4,50 Mark, ein der V. Klasse Zugehöriger erhielt nur 2,00 Mark täglich.