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Freytag erwirbt das Monier-Patent

Conrad Freytag erwirbt das Monier-Patent

Ein Pfälzer in Paris

Auf einer Geschäftsreise hatte Conrad Freytag 1884 in Trier die dort ausgestellten mit Drahtgeflecht bewehrten Wasserbehälter und Geschossdecken des Joseph Monier gesehen. Im September des gleichen Jahres reiste er mit seinem Offenbacher Geschäftspartner Josseaux zu Monier nach Paris und erwarb die Rechte an dem deutschen Monierpatent vom 22. 12. 1880 für Süddeutschland und das Vorkaufsrecht für Norddeutschland. Dieses Vorkaufsrecht trat er 1885 unentgeltlich an den Frankfurter Ingenieur und Unternehmer Gustav Adolf Wayss ab.

Joseph Monier (1823 – 1906), ein französischer Gärtner, erkannte 1867, dass die von ihm hergestellten Blumenkübel aus Zement sehr viel haltbarer waren, wenn man sie mit einem mittig eingestellten Drahtgeflecht verstärkte. Seine Entdeckung meldete er im gleichen Jahr zum Patent an. Bei der Patentschrift, insbesondere den Zusatzpatenten,  muss ihm offensichtlich fachlicher Beistand zuteil geworden sein, denn er selbst hatte die revolutionäre Tragweite seines Verfahrens nicht erkannt. Monier verstand sich auch nicht als Eisenbetonbauer, sondern als „Rocailleur en ciment“, als Zementbildner plastischer Formen.

Weitere Zusatzpatente:

  • 04. 07. 1868: Zur Herstellung von Röhren aus eisenbewehrtem Zement
  • 02. 09. 1869: Zur Herstellung ebener Platten
  • 13. 08. 1873: Zum Bau von Brücken und Stegen
  • 27. 07. 1875: Zur Herstellung von Treppen
  • 14. 08. 1878: Balken aus eisenbewehrtem Beton

Der guten Ordnung halber sei gesagt, dass vor Monier schon Coignet (1838: Bewehrung von Betondecken), Wilkinson (1854: Eisenbeton-Verbunddecken) und Lambot (1855: Eisenbewehrte Schiffsplanken) Patente für Eisenbetonkonstruktionen angemeldet hatten.