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Historie

1907: Gründung des „Deutschen Ausschusses für Eisenbeton“

Deutscher Ausschuss für Eisenbeton

Die Baubestimmungen erhalten ein Gesicht

Der „Deutsche Ausschuss für Eisenbeton“ wurde am 9. Januar 1907 gegründet und hat bis heute seinen Hauptsitz in Berlin. In ihm waren Behörden des Reiches, der Bundesstaaten und der Kommunen vertreten wie auch Hochschulen Materialprüfungsämter, Firmen der Bauwirtschaft und die deutsche Portlandzementindustrie. Der Ausschuss unterstand der Leitung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten und hatte die Zielsetzung, einheitliche Vorschriften für die Ausführung von Eisenbetonarbeiten in ganz Deutschland zu erarbeiten.

Wayss & Freytag entsandte Emil Mörsch und den damaligen Generaldirektor Otto Meyer in den Ausschuss. Die umfangreichen finanziellen Mittel, die für die Versuchsdurchführungen auf allen Gebieten des Eisenbetons benötigt wurden, brachten die Behörden und die Industrie auf. Die Versuche wurden auf alle Materialprüfungsanstalten aufgeteilt und die Ergebnisse, wie auch noch heute,  in einer Schriftenreihe des Ausschusses laufend veröffentlicht.

In der 4. Auflage seines Buches „Der Eisenbetonbau“ veröffentlichte Mörsch die aus den Versuchen des Ausschusses gewonnenen Erkenntnisse zur Biegelehre, zum Axialdruck mit Biegung, zu den Schubspannungen und zur Beziehung zwischen Biegemomenten und Formänderungswinkeln. Eine weitere wichtige Erkenntnis war, dass statisch unbestimmte Konstruktionen aus Eisenbeton wie solche aus homogenen Baustoffen berechnet werden konnten.

1916 veröffentlichte der Ausschuss die „Bestimmungen für Ausführung von Bauwerken aus Beton und Eisenbeton“, die von allen deutschen Bundesstaaten einheitlich eingeführt wurden.

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